Nein. § 9 Absatz 2 KCanG besteht aus einem einzigen Satz: „Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden."
Keine Ausnahme für Freunde, keine für Geschenke, keine unter Volljährigen. Wer weitergibt, bewegt sich nicht im Ordnungswidrigkeiten-, sondern im Strafrecht.
Das gilt auch für den Überschuss: Zu Hause dürfen höchstens 50 Gramm getrocknet lagern. Was eine gute Ernte darüber hinaus bringt, muss vernichtet werden.
Und es gilt für Samen: Eigene Samen an Freunde weiterzugeben ist nicht vorgesehen. Die Abgabe von Vermehrungsmaterial ist nach § 20 KCanG den Anbauvereinigungen vorbehalten.
Wer gemeinsam anbauen und teilen will, braucht dafür eine Anbauvereinigung — dort ist genau das der Zweck.
Ausführlich: Cannabis selbst anbauen — das Weitergabeverbot · Samen und Stecklinge
Stand: 13. September 2026. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wie geht ihr mit einer Ernte um, die größer ausfällt als gedacht?