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Samen und Stecklinge legal beziehen: Was geht und was nicht

· 3 Min. Lesezeit· Gilt für Deutschland· Zuletzt geprüft am

Samen sind kein Cannabis im Sinne des Gesetzes — deshalb gelten für sie eigene Regeln. Einfuhr nur aus der EU, Abgabe durch Anbauvereinigungen in engen Grenzen, und ein Bestellweg, der regelmäßig falsch beschrieben wird.


Stand: 13. September 2026 · Gilt für: Deutschland, privater Eigenanbau

Grundlage ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Samen und Stecklinge gelten als Vermehrungsmaterial und unterliegen eigenen Regeln.

Beim Eigenanbau kommt die erste Frage vor der ersten Pflanze: Woher nehmen? Die Antwort ist einfacher als ihr Ruf — und an einer Stelle enger, als die meisten Shops zugeben.

Samen sind kein Cannabis

Das ist der Ausgangspunkt. Samen und Stecklinge sind Vermehrungsmaterial und fallen nicht unter die Cannabis-Definition des Gesetzes; in den Strafvorschriften des § 34 KCanG tauchen sie nicht auf. Deshalb ist der Handel damit zulässig, und deshalb stehen Samen in deutschen Läden im Regal.

Daraus folgt aber nicht, dass jeder Bezugsweg offensteht.

Die Einfuhr: nur aus der EU

Für den privaten Eigenanbau darf Vermehrungsmaterial nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt werden. Das schließt die großen Namen aus dem englischsprachigen Raum aus — ebenso die Schweiz, die keine EU-Mitgliedschaft hat, und das Vereinigte Königreich seit dem Austritt.

Praktisch heißt das: Der Absender zählt, nicht die Sprache des Shops. Ein Händler mit deutscher Website, der aus einem Drittland versendet, hilft nicht weiter. Sendungen von dort können vom Zoll angehalten werden, und die Erklärung liegt dann bei der Empfängerin oder dem Empfänger.

Der Weg über eine Anbauvereinigung

§ 20 KCanG regelt die „kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial". Anbauvereinigungen dürfen abgeben, und zwar je Kalendermonat:

  • höchstens sieben Samen, oder
  • höchstens fünf Stecklinge, oder
  • höchstens fünf Samen und Stecklinge zusammen.

Der wichtigste Teil wird selten erwähnt: Diese Abgabe steht auch Nichtmitgliedern offen. Man muss keinem Verein beitreten, keinen Beitrag zahlen und auf keiner Warteliste stehen, um dort Samen zu bekommen — es genügt, volljährig zu sein und in Deutschland zu wohnen.

Für drei Pflanzen ist das mehr als genug. Wer wissen will, welche Vereine in der Nähe sitzen und ob sie gerade aufnehmen, findet sie unter Cannabis Social Clubs.

Was im Laden geht

Die Mengengrenzen des § 20 KCanG richten sich an Anbauvereinigungen, nicht an den gewerblichen Handel. Ein Growshop unterliegt ihnen nicht und kann mehr verkaufen, als ein Verein abgeben darf. Läden mit Beratung stehen im Verzeichnis unter Growshops.

Beim Kauf im Laden entfällt zugleich die Einfuhrfrage — die hat der Händler zu klären, nicht der Kunde.

Was nicht geht

  • Eigene Samen weitergeben. Die Abgabe von Vermehrungsmaterial ist in § 20 KCanG den Anbauvereinigungen zugewiesen. Für Privatpersonen ist sie nicht vorgesehen.
  • Mehr als drei Pflanzen anziehen. Samen zu besitzen ist eine Sache, sie keimen zu lassen eine andere: Ab der vierten gleichzeitig wachsenden Pflanze greift § 34 KCanG. Mehr dazu unter Was beim Eigenanbau erlaubt ist.
  • Samen unbeaufsichtigt liegen lassen. § 10 KCanG nennt Vermehrungsmaterial ausdrücklich neben Cannabis: Auch Samen und Stecklinge sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Was dieser Text nicht ist

Dieser Artikel gibt den Stand der Regeln wieder, keine Rechts- und keine Medizinberatung. Ob eine Therapie sinnvoll ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt; ob eine Kasse im Einzelfall zahlt, entscheidet die Kasse. Wir verkaufen weder Cannabis noch Rezepte und verdienen an keiner Verordnung.

Quellen


Passend dazu im Verzeichnis


Häufige Fragen

Sind Cannabissamen in Deutschland legal?
Ja. Samen und Stecklinge gelten als Vermehrungsmaterial und fallen nicht unter die Cannabis-Definition des Konsumcannabisgesetzes. Sie sind in den Strafvorschriften des § 34 KCanG nicht genannt. Der Handel ist zulässig; die Einfuhr für den Eigenanbau ist aber auf EU-Mitgliedstaaten beschränkt.
Darf ich Samen aus den USA oder aus der Schweiz bestellen?
Nein. Die Einfuhr von Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau ist nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union zulässig. Die Schweiz gehört nicht dazu, ebenso wenig das Vereinigte Königreich oder die USA. Sendungen von dort können vom Zoll angehalten werden.
Wie viele Samen darf mir eine Anbauvereinigung geben?
Nach § 20 KCanG je Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder insgesamt höchstens fünf Samen und Stecklinge zusammen. Diese Grenze gilt für Mitglieder und für Nichtmitglieder gleichermaßen — man muss also keinem Verein beitreten, um dort Samen zu bekommen.
Gelten die Mengengrenzen auch für Läden und Onlineshops?
Nein. Die Grenzen des § 20 KCanG richten sich an Anbauvereinigungen. Für den gewerblichen Handel gelten sie nicht. Ein Growshop kann also mehr Samen verkaufen als ein Anbauverein abgeben darf.
Darf ich meine eigenen Samen an Freunde weitergeben?
Nein. Das Weitergabeverbot des § 9 Absatz 2 KCanG erfasst Cannabis aus dem privaten Eigenanbau, und die Abgabe von Vermehrungsmaterial ist nach § 20 KCanG den Anbauvereinigungen vorbehalten. Für Privatpersonen ist sie nicht vorgesehen.

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