Samen und Stecklinge sind Vermehrungsmaterial und fallen nicht unter die Cannabis-Definition des KCanG. Der Handel ist deshalb zulässig. Drei Wege:
Im Laden. Growshops dürfen Samen verkaufen, und die Mengengrenzen für Anbauvereinigungen gelten für sie nicht. Die Frage der Einfuhr klärt der Händler, nicht der Kunde.
Online aus der EU. Für den privaten Eigenanbau darf Vermehrungsmaterial nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt werden. Die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die USA gehören nicht dazu — entscheidend ist, von wo versendet wird, nicht die Sprache des Shops.
Über eine Anbauvereinigung. Nach § 20 KCanG dürfen Vereine je Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge abgeben (oder zusammen höchstens fünf). Das steht auch Nichtmitgliedern offen — man muss dafür keinem Verein beitreten.
Was nicht geht: eigene Samen an Freunde weitergeben. Die Abgabe von Vermehrungsmaterial ist den Anbauvereinigungen vorbehalten.
Ausführlich: Samen und Stecklinge legal beziehen · Läden: Growshops · Vereine: Cannabis Social Clubs
Stand: 13. September 2026. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Habt ihr schon Samen oder Stecklinge über einen Verein bekommen? Wie lief das ab?