In der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm, am Wohnsitz bis zu 50 Gramm getrocknet. Dazu bis zu drei lebende Pflanzen im Eigenanbau.
Das häufigste Missverständnis: Die 25 Gramm kommen nicht zu den 50 Gramm hinzu. Die 50 Gramm sind die Obergrenze insgesamt — auch wenn ein Teil aus dem eigenen Anbau und ein Teil aus einem Anbauverein stammt.
Was daraus praktisch folgt:
Eine gute Ernte kann über 50 Gramm liegen. Der Überschuss darf nicht an andere weitergegeben werden, auch nicht geschenkt und auch nicht unter Freunden (§ 9 Absatz 2 KCanG).
Die Erlaubnis gilt nur für Volljährige.
Ausführlich: Cannabis selbst anbauen — Besitzgrenzen und Regeln
Stand: 13. September 2026. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Welche Frage zu den Mengen ist bei euch schon mal aufgekommen, auf die ihr keine klare Antwort gefunden habt?