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Zahlt die Krankenkasse noch Cannabisblüten?

Weedoro-RedaktionTeam Weedoro

Nein. Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Grundlage ist die Neufassung von § 31 Absatz 6 SGB V. Eine Weiterverordnung ist nur noch auf Privatrezept möglich; die Kosten trägt man selbst.

Eine Übergangsregel für laufende Therapien gibt es nicht.

Was weiterhin erstattet wird:

Arzneimittel mit Dronabinol und Nabilon sowie Cannabisextrakte in standardisierter Qualität. Wer vor der Änderung damit versorgt wurde, bekommt sie weiter auf Kassenrezept, ohne neue Genehmigung. Hochpotente Extrakte über 25 Prozent THC gelten nach Auslegung der KV Baden-Württemberg als nicht verordnungsfähig.

Wer neu anfängt, soll zunächst mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel (Canemes oder Sativex) in einem sechsmonatigen Therapieversuch beginnen. Die Genehmigungspflicht der Kasse bleibt.

Was jetzt sinnvoll ist: mit der behandelnden Praxis klären, ob ein Wechsel auf Extrakt oder Dronabinol medizinisch vertretbar ist — davon hängt ab, ob die Kasse weiter zahlt.

Ausführlich: Cannabisblüten sind keine Kassenleistung mehr

Stand: 13. September 2026. Das ist ein Überblick, keine medizinische Beratung. Ob eine Therapie sinnvoll ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

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