Ja. Stand 13. September 2026 ist nichts verboten. Telemedizinische Verordnung und Apothekenversand sind unverändert zulässig.
Worüber diskutiert wird, ist ein Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 21/3061). Er liegt seit der Anhörung am 14. Januar 2026 im Gesundheitsausschuss; eine Abstimmung im Bundestag hat es nicht gegeben.
Was er ändern würde, wenn er so käme:
Cannabisblüten dürften nur nach persönlichem Kontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch erstmals verschrieben werden. Eine Videosprechstunde würde dafür nicht mehr genügen.
Folgeverordnungen ohne erneuten Kontakt wären möglich, wenn innerhalb der letzten vier Quartale eine Verschreibung nach persönlichem Kontakt erfolgt ist.
Der Versand von Blüten wäre verboten; der Botendienst einer Apotheke bliebe erlaubt.
Extrakte, Dronabinol und Fertigarzneimittel wären von beidem nicht betroffen.
Eine Übergangsfrist sieht der Entwurf nicht vor. Entscheidend ist nicht die Berichterstattung, sondern die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Ausführlich: Telemedizin und Versandapotheke — was der Entwurf ändern würde
Stand: 13. September 2026. Das ist ein Überblick, keine medizinische Beratung. Ob eine Therapie sinnvoll ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Werdet ihr telemedizinisch versorgt? Habt ihr schon eine Praxis vor Ort als Plan B?