Hintergrund
Ein 55-jähriger Betreiber eines Hanfladens in Kempten muss sich vor Gericht verantworten, weil ihm die Staatsanwaltschaft illegalen Handel mit Cannabis vorwirft. Beschlagnahmt wurden bei ihm 37 Pflanzen. Die Behörden sehen darin einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz und unterstellen gewerbsmäßigen Handel, im schlimmsten Fall drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Streitpunkt: Stecklinge oder Cannabis?
• Staatsanwaltschaft: Sie hält die Pflanzen bereits für illegales Cannabis.
• Verteidigung: Der Anwalt des Angeklagten argumentiert, es handle sich lediglich um Hanf-Stecklinge. Die tragen keine THC-haltigen Blüten oder Früchte und gelten laut Gesetz als legales Vermehrungsmaterial, vergleichbar mit Hanfsamen.
• Gesetzeslage: Hanf-Stecklinge sind nach der aktuellen Rechtslage legal, solange sie keine Blüten oder Früchte tragen. Sobald sie eingepflanzt sind und weiterwachsen, kann die rechtliche Einordnung anders ausfallen.
Besonderheiten in Bayern
• In Bayern wird besonders streng kontrolliert und ausgelegt: Sobald ein Steckling eingepflanzt ist, gilt er als "Setzling" und damit als Cannabis im Sinne des Gesetzes.
• Auch gegen andere Hanfhändler, etwa den Gründer der Kette "Hanf.com", laufen Ermittlungen wegen ähnlicher Vorwürfe.
Fazit
• Die Rechtslage zu Stecklingen ist umstritten und wird je nach Region unterschiedlich ausgelegt.
• Wer Stecklinge kauft oder verkauft, sollte sich die Grauzonen und Risiken bewusst machen, besonders in Bayern.
• Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für die ganze Branche haben.
Quelle: br.de/nachrichten/bayern/illegaler-cannabis-h…
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