Die kurze Antwort: höchstens drei gleichzeitig — je volljähriger Person, am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. So steht es in § 9 Absatz 1 KCanG.
Drei Punkte, die oft übersehen werden:
„Gleichzeitig" heißt wirklich gleichzeitig. Sämlinge und Stecklinge in der Anzucht zählen mit. Wer drei Pflanzen in der Blüte hat und daneben Nachwuchs für die nächste Runde zieht, ist über der Grenze.
Die Grenze gilt je Person, nicht je Wohnung. Zwei Volljährige in einem Haushalt können sechs Pflanzen haben — wenn tatsächlich beide je drei betreuen.
Die vierte Pflanze ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 34 KCanG strafbar. Eine Bagatellgrenze wie beim Besitz gibt es beim Anbau nicht.
Dazu kommt die Sicherungspflicht nach § 10 KCanG: Pflanzen und Samen müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt sein, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen.
Ausführlich: Cannabis selbst anbauen — was erlaubt ist
Stand: 13. September 2026. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wie macht ihr das mit der Anzucht, ohne über drei Pflanzen zu kommen?