Ja. Bis zu drei Pflanzen sind nach § 9 KCanG auch zur Miete erlaubt, und eine Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht vorgesehen. Eine Klausel, die den Anbau pauschal verbietet, hat für den gesetzlich erlaubten Umfang keine tragfähige Grundlage.
Gestritten wird trotzdem — nur fast nie über die Pflanze, sondern über das, was um sie herum passiert:
Geruch. Der häufigste Streitpunkt. Zieht er regelmäßig ins Treppenhaus oder zu den Nachbarn, kann das eine Abmahnung und bei fortgesetzter Störung eine Kündigung tragen. Ein Aktivkohlefilter ist beim Anbau zur Miete deshalb keine Option, sondern die Voraussetzung.
Feuchtigkeit. Drei Pflanzen unter Licht geben Wasser an die Raumluft ab. Schimmel ist ein Schaden an der Mietsache, für den gehaftet wird.
Bauliches. Ein freistehendes Zelt an der Steckdose ist unproblematisch. Ein Wanddurchbruch für die Abluft oder ein fester Starkstromanschluss braucht die Erlaubnis des Vermieters.
Ausführlich: Cannabis in der Mietwohnung anbauen
Stand: 13. September 2026. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Welche Filter- und Lüftungslösung hat bei euch den Geruch wirklich im Zelt gehalten?